Strafrecht: Schnelle Hilfe, wenn ein Strafverfahren droht

Egal, welche Straftat Ihnen vorgeworfen wird: sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln, kann nur ein erfahrener Strafverteidiger, der seinem Mandanten in allen Phasen des Verfahrens zur Seite steht, die Interessen optimal vertreten.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht betreue ich bundesweit Mandanten vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zum Rechtsmittelverfahren und im Bereich der Strafvollstreckung.

 

Jeder hat das Recht auf kompetente Verteidigung

 

Um sich Fachanwalt nennen zu dürfen, muss ein Rechtsanwalt auf seinem Gebiet besondere Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen besitzen und sich laufend fortbilden. Diese Kompetenz ist notwendig, wenn es darum geht, Ihr Recht zu bewahren. Denn sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gerichte sind meistens bei der Aufnahme eines Verfahrens bereits von der Schuld des Angeklagten überzeugt.

In manchen Fällen muss der Strafverteidiger das offene Gespräch mit den zuständigen Behörden oder dem Gericht suchen, um eine für den Mandanten tragfähige Lösung auszuhandeln. In anderen Fällen kann nur die kompromisslose und kampfbetonte Verteidigung zum Freispruch oder einem erträglichem Strafmaß führen.

 

Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt!

 

Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, sollten Sie sich sofort an einen erfahrenen Anwalt wenden. Denn jede Aussage, die Sie allein machen, kann später zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

 

Auf folgenden Gebieten begleite ich Sie durch alle Phasen des Verfahrens

 

 

Allgemeines Strafrecht

 

Die Spanne der Vergehen reicht dabei von kleineren Rechtsverstößen über Eigentumsdelikte bis zu schweren Vorwürfen wie der vorsätzlichen Tötung. In jedem dieser Fälle verteidige ich Sie engagiert und kompetent.

 

Die Verteidigung bei solchen Verfahren erfordert besonders viel Engagement. Es gilt, die Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers zu ermitteln und psychologische Gutachten zu entkräften. In meiner langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet konnte ich reichhaltige Erfahrungen sammeln und viel Fingerspitzengefühl im Umgang mit Staatsanwaltschaft, Gerichten, Nebenklägern und Zeugen entwickeln.

 

Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht

 

Hier lässt sich vieles schon regeln, bevor es zu einem Prozess kommt: z.B. durch Verhandlungen mit Zollämtern und der Steuerfahndung. Diese Verhandlungen führe ich für Sie, um einen vorherigen Ausgleich zu erzielen, der sich oft positiv auf das eventuelle Strafmaß auswirkt. Kommt es zu einem Prozess vor dem Strafgericht, muss der Verteidiger alle Möglichkeiten ausschöpfen, um einen Freispruch zu erreichen oder das Verfahren sonst zu einem für den Mandanten erträglichen Ergebnis zu führen.

 

Straßenverkehrsstrafrecht

 

Der Vorwurf der Fahrerflucht wird auch erhoben, wenn der Beschuldigte den Unfall, z.B. beim Ausparken, gar nicht bemerkt hat. Hier wie auch bei erhöhter Geschwindigkeit oder Trunkenheit am Steuer ist meine oberste Priorität natürlich, dass Sie Ihren Führerschein behalten.

 

Sexualstrafrecht

 

Gerade im sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts neigt die Öffentlichkeit dazu, den Beschuldigten automatisch als Schuldigen zu betrachten. Und dieser hat allein kaum eine Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen, denn oft sind schon seit Monaten ohne sein Wissen Ermittlungen gegen ihn gelaufen.

Nur Anwälte dürfen Akteneinsicht nehmen und so an wertvolle Informationen über den Stand der Ermittlungen und das bereits gesammelte Belastungsmaterial gelangen. Um Ihre Ausgangslage zu verbessern, wenden Sie sich deshalb beim ersten Vorwurf sofort an einen Spezialisten!

Kontakt

Friedrich H. Humke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht


Breite Str. 24

13187 Berlin

 

Tel  030/39 99 43 0
Fax 030/39 99 43 12
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