Seminarthemen

Die streitige Hauptverhandlung in Strafsachen

Erprobte Strategien zur erfolgreichen Verteidigung des Mandanten. Kurzweiliges und spannendes Seminar über die Taktik im Strafprozess und wann und wie eine streitige Hauptverhandlung durchgeführt wird.

Spätestens seit Sommer 2009 wird der Strafprozess durch den Deal bestimmt (§§ 257 b f. StPO). Hat damit die Verteidigung „alter Schule“ ausgedient? Werden Strafverfahren in Zukunft völlig „antragsfrei“ durchgeführt? Wie verhält sich der Verteidiger, wenn ein Freispruch angestrebt wird oder das von dem Gericht mitgeteilte Strafmaß nicht mit den Vorstellungen des Mandanten übereinstimmt? In diesen Fällen muss auch künftig um das Recht gekämpft werden. Und zwar mit den zahlreichen Möglichkeiten, die das Strafprozessrecht bietet. Nur wer die Waffen der Verteidigung kennt und richtig einzusetzen weiß, kann sich im Interesse des Mandanten gegen Gericht und Staatsanwaltschaft durchsetzen.

Das Seminar vermittelt anhand zahlreicher Fallbeispiele und aktueller Rechtsprechung Erfolg versprechende Handlungsstrategien für die Hauptverhandlung in Strafsachen. Ein sehr umfangreiches Skript ist inbegriffen. Die Schwerpunkte liegen auf den folgenden Themenkreisen:

 

  • Fehlerhafte Gerichtsbesetzung und die Möglichkeiten der Besetzungsrüge
  • Öffentlichkeitsgrundsatz – Was der Strafverteidiger beachten muss
  • Sitzordnung – Kommunikation zwischen Angeklagtem und der Strafverteidigung
  • Befangenheitsanträge – Richter, Schöffen Sachverständige
  • Fehlerhafte Anklageschriften –  Fehler der StA aufdecken
  • Einlassung des Angeklagten – sinnvoll oder gefährlich?
  • Aussage gegen Aussage – Besonderheiten der Beweiswürdigung
  • Unterbrechungs- und Aussetzungsanträge – Der Griff zur Notbremse

Der Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift - ein völlig unterschätztes Instrument effektiver Strafverteidigung

Mehr als 30 Prozent aller Anklageschriften sind falsch! Sie entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 200 StPO. Die Rüge der fehlerhaften Anklageschrift eröffnet der Verteidigung ungeahnte Möglichkeiten, aktiv auf das Strafverfahren einzuwirken und das Ergebnis positiv zu beeinflussen. Dies gilt insbesondere für Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, BTM-Strafrecht, Steuerstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht.

Aber auch in vielen anderen  „kleinen“ Strafsachen führt der richtig gestellte Antrag häufig zu einer Einstellung des Verfahrens. Seit über 15 Jahren „bearbeitet“ ich Gerichte mit dieser Strategie. Teilnehmer meiner Fortbildungsveranstaltungen berichten: „Das funktioniert ja wirklich!“ Anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis und der Rechtsprechung werden die Angriffsmöglichkeiten gegen fehlerhafte Anklageschriften, Strafbefehle und Bußgeldbescheide erläutert. Schwerpunkte dieses Seminars:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Der richtige Zeitpunkt zum Stellen des Antrages
  • Form und Inhalt des Antrages
  • Psychologische Fragen
  • Aktuelle Rechtsprechung zu fehlerhaften Anklageschriften

Verteidigung in Sexualstrafsachen

Harte oder weiche Verteidigung? Anhand von Fällen aus der Praxis werden Verteidigungsstrategien für das hoch sensible Gebiet des Sexualstrafrechts aufgezeigt. Erläutert werden die Einflussmöglichkeiten im Ermittlungs- und Zwischenverfahren, insbesondere aber in der Hauptverhandlung. Schwerpunkte sind u.a.

  • Möglichkeiten der psychologischen Einflussnahme auf das Verfahren
  • Befragungstechniken bei Belastungszeugen
  • Verteidigung bei Aktenkenntnis der Nebenkläger
  • Auseinandersetzung mit Zeugen/Zeuginnen, die von sog. Operschutzvereinen auf die Vernehmung vorbereitet worden sind
  • kritische Auseinandersetzung mit Glaubwürdigkeitsgutachten

Taktik im Strafprozess

Diese Veranstaltung ist die Fortsetzung des Seminars „Die streitige Hauptverhandlung in Strafsachen“. Schwerpunkte:

  • Psychologische Einflussnahme auf das Strafverfahren
  • Beweisantragsrecht
  • Identifizierung von Tatbeteiligten
  • Beweisverwertungsverbote und ihre Durchsetzung im Strafprozess
  • Umgang mit Sachverständigen
  • Täter-Opfer-Ausgleich geschickt einsetzen
  • Neues zu fehlerhaften Anklageschriften
  • Haftungsrisiken des Strafverteidigers
  • Aktuelle Rechtsprechung Strafrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung Strafprozessrecht

Kontakt

Friedrich H. Humke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht


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