Luftverkehrsrecht: Piloten ist viel verboten...

Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz werden nicht nur mit Bußgeldern oder sogar der Verurteilung zu Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet. Sie können außerdem erhebliche Konsequenzen in Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZüP) für Piloten haben.

Als Privatpilot weiß ich, wie schnell die Lizenz wegen eines angeblichen Verstoßes aberkannt werden kann. Gehen Sie deshalb kein Risiko ein und verlassen Sie sich von Anfang an auf eine kompetente Strafverteidigung. Mein vorrangiges Ziel ist dabei, den Tatvorwurf möglichst völlig zu entkräften und ansonsten das Strafmaß so niedrig wie möglich zu halten.

Weitere Informationen über meine Arbeit im Bereich des Luftrechts finden Sie auch in folgendem Presseartikel:

 

Luftrecht: Dilettanten und Denunzianten

 

 

Kontakt

Friedrich H. Humke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht


Breite Str. 24

13187 Berlin

 

Tel  030/39 99 43 0
Fax 030/39 99 43 12
ra-humke@ra-humke.de